Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MicroCoat Biotechnologie GmbH
Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur für Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit anderen Personen schließen wir keine Verträge ab. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Lieferverträge - auch für künftige Geschäftsbeziehungen gleicher Art. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine gesonderten Verträge vorliegen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.
Den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir ausdrücklich, soweit sie diesen Verkaufsbedingungen entgegenstehen oder von ihnen abweichen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklären. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender allgemeiner Verkaufsbedingungen des Käufers die Leistung ohne Erklärung eines Vorbehaltes ausführen.
Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Firmensitz (82347 Bernried am Starnberger See). Es gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer.
Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen. Schecks und Akzepte werden wir nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen akzeptieren. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchen wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, sie erfolgt mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz zu entrichten.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren oder Serviceleistungen bleiben in unserem Eigentum bis unser Vertragspartner sämtliche Forderungen aus seiner Geschäftsbeziehung mit uns beglichen hat (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder Serviceleistungen durch unseren Vertragspartner ist nur im Rahmen von dessen regelmäßigem Geschäftsverkehr zulässig.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt, insbesondere nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dies ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag zu beurteilen, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Der Vertragspartner hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware nach Androhung zu verwerten und den Erlös - abzüglich angemessener Verwertungskosten - gegen unsere Forderungen zu verrechnen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Vertragspartner berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheit zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Lieferbedingungen / Vertragshindernisse
Lieferzeiten geltend nur annähernd, sofern sie nicht schriftlich von uns als verbindlich anerkannt wurden. Lieferbar sind nur die in unsern jeweils gültigen Preislisten aufgeführten Einheiten.
Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
Leistungsunterbrechungen oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen, die uns die Leistung dauerhaft oder zeitweilig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren und die wir nicht zu vertreten haben (rechtmäßiger Streik in Drittbetrieben, Aussperrung, behördliche Anordnungen) berechtigen uns, die Lieferung, bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Schadensersatzansprüche unseres Vertragspartners sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.
Entstehen uns infolge der Leistungsunterbrechung oder Verzögerung erhebliche Nachteile, insbesondere Terminschwierigkeiten, so sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Vertragspartner nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir von unserem Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden und den Liefergegenstand auch nicht anderweitig mit zumutbarem Aufwand beschaffen können.
Ist ein Versand der Produkte erforderlich, so erfolgt dieser ab unserm Firmensitz auf Rechnung unseres Vertragspartners, es sei denn wir haben eine entsprechende Verpflichtung schriftlich übernommen. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie des Transportmittels frei. Die Gefahr geht ab Waren Entgegennahme auf unseren Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verzögert sich der Versand oder die Ablieferung durch Umstände, die unser Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr durch Mitteilung der Versand- bzw. Übergabebereitschaft über. Die hierdurch entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat unser Vertragspartner zu tragen.
Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, wir haben eine entsprechende Verpflichtung schriftlich übernommen.
Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko und keinerlei Garantien irgendwelcher Art, es sei denn, hierüber wurde eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner geschlossen.
Wir sind berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Vertragspartners gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn unsere Forderungen beglichen oder für sie Sicherheit geleistet wird. Fordern wir unseren Vertragspartner dazu auf, innerhalb einer Woche nach seiner Wahl unsere Forderungen zu begleichen oder Sicherheit zu leisten, so können wir nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. § 323 BGB gilt entsprechend.
Mangelhaftung
Wir haften nicht dafür, dass unsere Waren oder Serviceleistungen für den von unserem Vertragspartner gewünschten Zweck geeignet und verwendbar sind. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, ist jedoch unverbindlich und befreit unseren Vertragspartner nicht davon, unsere Waren oder Serviceleistungen auf ihre Eignung und Verwendbarkeit für seine Zwecke zu überprüfen.
Für Mängel haften wir ein Jahr ab Ablieferung.
Manche unserer Produkte haben eine eingeschränkte Haltbarkeit. Die Mindesthaltbarkeitsdauer und die Hinweise zur sachgerechten Lagerung sind auf der Verpackung oder den Dokumenten, die den Produkten beiliegen oder auf unserer web-site angegeben. Die Mindesthaltbarkeitsdauer setzt die Einhaltung unser Lagerungshinweise voraus. Wir weisen darauf hin, dass wir für Mängel, die auf dem Ablauf der angegebenen Haltbarkeitsdauer beruhen, nicht haften.
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel gelieferter Waren, Mengenabweichungen oder Fehllieferungen innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Wir haften nicht für Mängel, bei denen diese Rügefristen nicht eingehalten werden. Unsere Mangelhaftung erlischt, wenn die Waren unsachgemäß behandelt, gelagert oder verarbeitet (vermischt oder verbunden) werden, es sei denn, der Mangel beruht nicht hierauf.
Im übrigen sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir nach billigem Ermessen wahlweise berechtigt, die Rücksendung des schadhaften Teils zur Nachbesserung an uns zu verlangen oder die Reparatur / Nachbesserung vor Ort auszuführen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat unser Vertragspartner das Recht zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten, sofern er nicht aufgrund eines pflichtwidrigen Verhaltens das Fehlschlagen zu verantworten hat.
Ziffer 6 - 7 gelten nicht, soweit wir Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie über die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
Schadensersatz
Unbeschadet der Bestimmungen über die Mangelhaftung sowie anderer in diesen Verkaufsbedingungen getroffener spezieller Regelungen leisten wir Schadensersatz, egal auf welcher Rechtsgrundlage, ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Wir ersetzen vollumfänglich Schäden, die durch das Fehlen von uns ausdrücklich übernommener Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien entstanden sind, wenn diese Garantien dazu dienten, den eingetretenen Schaden zu verhindern, sowie Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für durch uns leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit unserer Vertragspartner.
Haben wir leicht fahrlässig gehandelt, so leisten wir darüber hinaus Schadenersatz, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden unmittelbaren Schaden beschränkt. Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn, werden nicht erstattet. Summenmäßig ist die Haftung auf den Kaufpreis beschränkt.
Ziff. 2 gilt entsprechend für Schadensersatz wegen Verzugs, sofern unsere Pflichtverletzung nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht.
Ziff. 1 - 3 gelten auch, wenn die Schäden durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes bleiben unberührt.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber eingeschränkt ist, gelten diese Bestimmungen auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Gefahrenhinweise
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Produkte ausschließlich für Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt sind. Wir liefern solche Produkte daher nur an öffentliche Untersuchungs-, Forschungs- und Lehranstalten, technische Gewerbebetriebe bzw. einschlägige diagnostische und pharmazeutische Industrie. Wir lehnen daher jede Haftung für Schäden ab, die aus unsachgemäßer Handhabung oder bei Anwendung im Haushalt oder an Mensch und Tier im privaten Bereich entstehen könnten. Wir untersagen ausdrücklich die Weitergabe giftiger (gefährlicher) Stoffe an Privatpersonen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Ebenso ist jegliche Haftung unsererseits für Schäden an Personen - oder Sachschäden - die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Produkte bei unserer Vertragspartei entstehen, ausgeschlossen. Soweit für den Verkehr einschließlich Lieferung, Lagerung, Verarbeitung oder Handel mit bestimmten Produkten einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten, sind diese vom Vertragspartner ebenfalls zu beachten.
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die auf der rechtswidrigen, unrichtigen, ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erfolgenden oder gegen die obigen Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen verstoßende Verwendung unserer Waren beruhen oder aus einer sonstigen unsachgemäßen Nutzung herrühren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).
Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind sämtliche Informationen, die uns vom Vertragspartner mitgeteilt werden und die entweder als vertraulich bezeichnet werden oder deren vertrauliche Natur offenkundig ist. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die (a) allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) uns schon vor der Bekanntgabe durch den Vertragspartner bekannt waren, (c) uns von dritter Seite übermittelt werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt wird oder die (d) von uns unabhängig entwickelt werden, ohne dass hierbei vertrauliche Informationen des Vertragspartners genutzt werden.
Vertrauliche Informationen werden von uns sorgfältig geschützt und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung verwendet. Wir stellen sicher, dass die vertraulichen Informationen nur solchen Mitarbeitern und sonstigen Dienstleistern, zugänglich gemacht werden, die zur Erfüllung des Vertrages auf die vertraulichen Informationen angewiesen sind und die zur Vertraulichkeit nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichtet wurden. Darüber hinaus dürfen wir vertrauliche Informationen nur verwenden, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse unsererseits besteht und die Geheimhaltungsinteressen unseres Vertragspartners unter Berücksichtigung der Interessenlage nicht entgegenstehen.
Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit besteht während der Laufzeit diese Vertrages und für einen Zeitraum von vier Jahren nach dessen Beendigung.
Belastung mit Schutzrechten Dritter
Für Rechte oder Ansprüche Dritter, die auf gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten beruhen, haften wir nur dann, wenn der Anspruch der Dritten nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland besteht.
Exportregelungen
Unterliegen unsere Waren Ausfuhrkontrollbestimmungen (insbesondere Lizenzen, Bewilligungen und Genehmigungen), so sorgen wir für deren Einhaltung. Bestimmungen über die Einführung der Waren in das Land unseres Vertragspartners oder in ein Drittland sind von unserem Vertragspartner zu beachten.
Veräußerung der Produkte
Im Falle der Veräußerung unserer Produkte hat unser Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen dem Erwerber weiterzugeben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile München, sofern keine andere Verpflichtung schriftlich übernommen wurde. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten ist für beide Teile München. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel oder Scheckprozess; wir können jedoch den Vertragspartner auch an jedem anderen für ihn begründeten Gerichtsstand verklagen.
Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern findet deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen. Sollten unsere Verkaufsbedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit nur eines Teiles einer Bestimmung gilt dies nur dann, wenn der unwirksame Teil der Regelung von dem wirksamen zu trennen ist.